Wie kann man Singlebörsen kündigen? Was gibt es zu beachten?

Schiller meinte natürlich die Ehe, als er schrieb „Drum prüfe, wer sich ewig bindet, Ob sich das Herz zum Herzen findet! Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang.“ Aus heutiger Sicht lässt sich diese Strophe aber auch auf den Abschluss einer Singlebörsen-Mitgliedschaft anwenden. Wer den Vertrag ordentlich prüft, bevor er sich an die Partnerbörse bindet, der hat eigentlich nichts zu befürchten. Wer allerdings AGBs und Datenschutzvereinbarungen akzeptiert, ohne sie sich durchgelesen zu haben, der könnte sein blaues Wunder erleben, wenn es zur Kündigung kommt.

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